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Privates Baurecht

Die wichtigsten Grundvertragstypen des privaten Baurechts sind der Auftrag und der
Werkvertrag. Im Bauwesen besteht eine Tendenz von der einzel- zur konzentrierten
Vergabe der Tätigkeiten.

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Vertragsarten:

  1. Werkvertrag
  2. Werklieferungsvertrag
  3. Auftrag
  4. Architektur- und Ingenieurverträge
  5. Total- und Generalunternehmervertrag

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