Privates Baurecht
Die wichtigsten Grundvertragstypen des privaten Baurechts sind der Auftrag und der
Werkvertrag. Im Bauwesen besteht eine Tendenz von der einzel- zur konzentrierten
Vergabe der Tätigkeiten.
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Vertragsarten:
- Werkvertrag
- Werklieferungsvertrag
- Auftrag
- Architektur- und Ingenieurverträge
- Total- und Generalunternehmervertrag